Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
Stand: 23. Mai 2025

Beschreibung

In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.

Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.

Ansprechpartner

Herr Bernd Frank

Funktion: stellvertretender Amtsleiter

bernd.frank@langensendelbach.de

+49 9133 7748 814

Öffnungszeiten: N/A

Herr Yannik Reichel

Funktion: Sachbearbeiter

yannik.reichel@langensendelbach.de

+49 9133 7748 814

Öffnungszeiten: N/A

Herr Oswald Siebenhaar

Funktion: Erster Bürgermeister

buergermeister@langensendelbach.de

+49 9133 77488 15

Öffnungszeiten: N/A

Frau Doris Heid

Funktion: Amtsleiterin

doris.heid@langensendelbach.de

+49 9133 7748 16

Öffnungszeiten: N/A

Frau Claudia Heim

Funktion: Sachbearbeiterin

claudia.heim@langensendelbach.de

+49 9133 77488 10

Öffnungszeiten: N/A

Frau Isabel Mannke

Funktion: Sachbearbeiterin

isabel.mannke@langensendelbach.de

+49 9133 77488 20

Öffnungszeiten: N/A

Frau Marianne Wagner

Funktion: Sachbearbeiterin

marianne.wagner@langensendelbach.de

+49 9133 77488 11

Öffnungszeiten: N/A

Hinweise

Bei Fragen rechtlicher Art kann Ihnen die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weiterhelfen.

Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

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