Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
  • Immissionsschutz
  • Lärmbelästigung
  • Rasen mähen
  • Rasenmäher
Stand: 03. Juli 2025

Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Herr Bernd Frank

Funktion: stellvertretender Amtsleiter

bernd.frank@langensendelbach.de

+49 9133 7748 814

Öffnungszeiten: N/A

Herr Yannik Reichel

Funktion: Sachbearbeiter

yannik.reichel@langensendelbach.de

+49 9133 7748 814

Öffnungszeiten: N/A

Herr Oswald Siebenhaar

Funktion: Erster Bürgermeister

buergermeister@langensendelbach.de

+49 9133 77488 15

Öffnungszeiten: N/A

Frau Doris Heid

Funktion: Amtsleiterin

doris.heid@langensendelbach.de

+49 9133 7748 16

Öffnungszeiten: N/A

Frau Claudia Heim

Funktion: Sachbearbeiterin

claudia.heim@langensendelbach.de

+49 9133 77488 10

Öffnungszeiten: N/A

Frau Isabel Mannke

Funktion: Sachbearbeiterin

isabel.mannke@langensendelbach.de

+49 9133 77488 20

Öffnungszeiten: N/A

Frau Marianne Wagner

Funktion: Sachbearbeiterin

marianne.wagner@langensendelbach.de

+49 9133 77488 11

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

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