Hinweis zur Räum- und Streupflicht der Gehwege

Wir bitten Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn zu schieben, da er vom Schneepflug erfahrungsgemäß auf den Gehweg, bzw. die Gehbahn zurückbefördert wird.

Wir raten Ihnen daher, den Schnee auf dem Grundstück zu lagern. 

Die Räum- und Streupflicht gilt für die Gehwege und Gehbahnen aller Straßen in der Gemeinde Langensendelbach.(siehe weitere Ausführungen im Mitteilungsblatt der Gemeinde vom 16.01.26)

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