3. Nov. 2026

Zahltermin Steuern und Verbrauchsgebühren

Folgende Steuern für das IV. Quartal sind am 15.11.2026 zur Zahlung fällig:

  •  Grundsteuer
  •  Gewerbesteuer

Die Höhe und die Fälligkeit der Wasser- und Kanalgebühren ergeben sich aus den Ihnen Ende Oktober zugegangenen Bescheiden.

Zahlungspflichtige, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir eine Zahlung per Überweisung auf eines der Gemeindekonten vorzunehmen:

Sparkasse Forchheim                                         IBAN: DE27 7635 1040 0000 1204 36

VR TeilhaberBank Metropolregion Nürnberg   IBAN: DE85 7606 9559 0001 0882 70

Bei Terminüberschreitungen werden die gemäß Abgabenordnung festgelegten Säumnis-zuschläge und Mahngebühren berechnet. Zahlungspflichtige, die uns eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts veranlassen.

Nutzen Sie - falls noch nicht geschehen - die Möglichkeit der Teilnahme am Abbuchungsverfahren. Das Formular „eSEPA-Mandat“ finden Sie auf unserer Homepage https://www.buergerservice-portal.de/bayern/langensendelbach/fis_esepamandat/ .

Ihre Gemeindekasse

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: