Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung
Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde des Ortes anmelden, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt, soweit Sie keinen anderen Wohnsitz im Inland haben. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder bei Ihrer Meldebehörde an- und abmelden, soweit für diese Personen kein anderer Wohnsitz im Inland besteht.
Stand: 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)