Sprungziele

Bayer. Städtebauförderungsprogramm - ISEK und VU Ortskern Gemeinde Langensendelbach

    Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) geht an den Start

    Die Richtungsbestimmung der zukünftigen Gemeindeentwicklung ist eine zentrale Frage, die alle Kommunen beschäftigt. Denn um Maßnahmen und Projekte auf den Weg zu bringen, bedarf es Überlegungen, Konzepte, Entscheidungen und das notwendige Budget zur Umsetzung.

    Für Planungen und Umsetzungen mit baulichem Schwerpunkt werden Städte und Gemeinden durch die Programme der Städtebauförderung unterstützt. Die Gemeinde Langensendelbach kann über das Bayerische Städtebauförderungsprogramm Zuschüsse beantragen, durch die bereits Maßnahmen wie die Sanierung der Ortsmitte maßgeblich mitfinanziert wurden. Um die Grundlage für die weitere Fördermöglichkeit zu schaffen, ist nun die Durchführung von städtebaulichen Untersuchungen notwendig.

    Erster Schritt: Rundgänge und Erhebungen vor Ort

    Um die zur Umsetzung der Untersuchungen erforderlichen Erkenntnisse zu gewinnen, werden durch das beauftragte Büro msh stadtplanung GbR aus Altdorf bei Nürnberg in den kommenden Wochen Ortsbesichtigungen durchgeführt, bei denen die Situationen vor Ort schriftlich und fotografisch dokumentiert werden. Die Beauftragten sind mit Foto und Schreibblock überwiegend im öffentlichen Raum unterwegs und können sich durch eine Bestätigung der Gemeinde ausweisen. Spontane Fragen, Hinweise oder Ideen der ansässigen Bevölkerung werden von den Stadtplanern gerne beantwortet oder aufgenommen.

    Für Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte besteht nach § 138 BauGB eine Auskunftspflicht, z. B. über den Zustand der Gebäude und eine Duldungspflicht, z.B. das Betretungsrecht von Grundstücken durch Vertreter der Gemeinde, deren Beauftragte und durch beteiligte Behörden.

    ISEK und VU - Was ist das?

    ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) und VU (Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB) sind im Baugesetzbuch verankerte, stadtplanerische Instrumente, mit denen der Zustand der Gemeinde, die vorhandenen Stärken und Defizite aber auch Chancen und Risiken der zukünftigen Gemeindeentwicklung recherchiert und aufgezeigt werden.

    Nach einer integrierten Betrachtung und Analyse aller wichtigen Handlungsfelder der Gesamtgemeinde (Ortsstruktur und Wohnen, Bildung und Soziales, lokale Ökonomie, Kunst und Kultur, Klimaschutz und Ökologie, Infrastruktur) werden Ziele ausgearbeitet und abgestimmt sowie notwendige und wünschenswerte Projekte aufgelistet. Durch einen Beschluss des Gemeinderates wird eine Bindung an diese Ziele erreicht.

     Was wird gemacht?

    In einem ersten Schritt werden die Erkenntnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (VU), die bereits vor einigen Jahren für die Ortsmitte von Langensendelbach erarbeitet wurden (Büro Resch und Stiefler, Bayreuth, 2009), überprüft und aktualisiert.

    Darüber hinaus geht es darum, über ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

    Ziele für die Entwicklung der Gesamtgemeinde und einen abgestimmten Rahmenplan mit Maßnahmenkatalog zu definieren, die als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat für die nächste Dekade dienen soll. 

    Beteiligungsmöglichkeiten

    Neben der allgemeinen Informationsmöglichkeit wird es bei zwei öffentlichen Veranstaltungen (Bürgerwerkstatt) die Möglichkeit geben, sich zu informieren und eigene Vorschläge und Ideen einzubringen. Die Durchführung einer Onlineumfrage im gesamten Gemeindegebiet wird beabsichtigt. Die darin von den Teilnehmenden geäußerten Meinungen zu allgemeinen kommunalen Fragen werden ausgewertet und fließen in den Entscheidungsprozess ein. Die Möglichkeit zur Teilnahme in Papierform ist vorgesehen.

    Was wird erreicht?

    Wie bei allen weitreichenderen Entscheidungen ist auch dieser Prozess aufwendig und die aktive Beteiligung aller Mitbürgerinnen und Mitbürger hilft die Ergebnisse zu verbessern und liefert folgende Vorteile für die weiteren Planungen:

    -       Viele Themen und Grundsatzentscheidungen sind vorhanden und müssen in den Gremien nicht jedes Mal neu diskutiert werden.

    -       Für alle Beteiligten ist ein gemeinsamer Informationsstand vorhanden.

    -       Eine grundsätzliche Fördermöglichkeit für viele private und öffentliche Projekte ist durch die Städtebauförderung weiterhin gegeben.

    -       Über die Beteiligungsformate entstehen Diskussionen, aber es werden auch Gemeinsamkeiten ausgelotet, durch die kommunale Identität entsteht und der soziale Zusammenhalt gefördert wird.

    -       Gemachte Fortschritte können dokumentiert und ausgewertet werden.

    -       In Sanierungsgebieten sind für Eigentümerinnen und Eigentümer erhöhte Abschreibungen von Sanierungskosten möglich.

    Durch die Beteiligungsangebote wird ein vertiefter Dialog zwischen den Ortsteilen und zwischen den Generationen wird angeregt.

    Mit den Zuschüssen der Städtebauförderung können Projekte leichter oder auch früher realisiert werden und somit die Entwicklungsdefizite schneller ausgeglichen werden. Die Grundlagen zum Schutz der gewachsenen baulichen und sozialen Strukturen und die Möglichkeiten für nachhaltige Weiterentwicklung werden verbessert.

     

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