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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

    Wahl der Schöffinnen und Schöffen

    der Gemeinde Langensendelbach

    für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028

    in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Forchheim

    und den Strafkammern des Landgerichts Bamberg

     

    Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.02.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Bamberg und das Amtsgericht Forchheim gefasst.

    Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 06.03.2023 bis 13.03.2023 zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung, 1. Stock, Zimmer 101, Kirchweg 1, 91094 Langensendelbach aus.

    Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich bei der Gemeinde oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (s. Anhang) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

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