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Hinweise zum richtigen Verhalten und Umgang mit der Natur beim Traditions- und Lagerfeuer

    Zum Schutz unserer wertvollen heimischen Natur- und Kulturlandschaft und der
    Sicherheit aller Erholungssuchenden möchten wir Sieau fwichtige Verhaltensregeln
    und gesetzliche Bestimmungen zum Umgangmit Feuer im Rahmen von Traditions-
    und Lagerfeuern in der freien Natur hinweisen.
    Genehmigungen und Regelungen: Informieren Sie sich vorab, ob das Entzünden
    von Feuer an Ihrem gewünschten Ort erlaubt ist. In Schutzgebietenund auf
    bundeseigenen Ufergrundstücken an Bundeswasserstraßen wie dem Main-Donau-
    Kanal ist dies generell verboten. Auch auf öffentlichen Erholungsflächen ist das
    Entzünden von Feuer in der Regel nicht gestattet- wenden Sie sich hierzu sowie
    zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung an Ihre Kommune. In
    Landschaftsschutzgebieten ist das Beantragen einer Erlaubnis möglich;
    erkundigen Sie sich hierzu bei der Naturschutzbehörde.
    Schutz der Natur: Die Nutzung offener Feuerstellen kann geschützte Biotope und
    Wildtiere erheblich stören. Es wird empfohlen, diese Gebiete während der Balz-,
    Brunft-, Nist- und Aufzuchtzeiten von Wildtieren zu meiden.Zudem sollte darauf
    geachtet werden, die Lebensgrundlagen für wild wachsende Pflanzen und Tiere
    nicht zu beeinträchtigen. Unnötiger Lärm sollte insbesondere in der
    Dämmerungszeit vermieden werden, da zu dieser Zeit viele Wildtiere aktiv sind.
    Zustimmung des Grundstückseigentümers: Unabhängig von behördlichen
    Genehmigungen benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder
    Nutzungsberechtigten sowie des Waldbesitzers zum Sammeln von Brennholz.
    Sicherheitsabstand: Kein Feuer darf Brandgefahren für die Umgebung darstellen.
    Halten Sie mindestens 10 Meter Abstand zu Wäldern und leicht entzündbaren
    Stoffen sowie 5 Meter von Gebäuden aus brennbaren Stoffen und anderen
    brennbaren Materialien. Bei geringeren Abständen ist eine Erlaubnis der
    Gemeinde bzw. des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forstenerforderlich.
    Umgang mit Feuer: Verwenden Sie als Brennstoff nur Grillkohle oder trockenes
    unbehandeltes Holz, halten Sie das Feuer ständig unter Aufsicht und verwenden
    Sie keinesfalls Altöle, Altreifen, beschichtetes Holz oder Kunststoffe. Löschen Sie
    das Feuer bei starkem Wind und stellen Sie sicher, dass Feuer und Glut
    vollständig erloschen sind, bevor Sie den Bereich verlassen.
    Umweltbewusstsein: Lassen Sie keine Abfälle zurück und entsorgen Sie
    jeglichen Müll ordnungsgemäß. Helfen Sie mit, auch liegengebliebenen Müll
    anderer zu beseitigen.


    Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen Ihnen die Ordnungsämter Ihrer
    Kommune sowie die Abfall- (Tel. 09191 86-4403/4404) oder Naturschutzbehörde (Tel.
    09191 86-4205) gerne zur Verfügung. Zudem finden Sie weitere Informationen im
    Ratgeber „Freizeit und Natur“ des Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und
    Verbraucherschutz sowie im Merkblatt „Offenes Feuer“ des Zweckverband für
    Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Bamberg-Forchheim.
     

     

     

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