Sprungziele

Neue Verkehrsregeln für mehr Sicherheit

    Für Autofahrer tritt ab Dienstag, 28. April 2020, die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft – die insbesondere darauf abzielt, die schwächeren Verkehrsteilnehmer noch besser zu schützen.

    Für den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz geht die Arbeit weiter wie gewohnt – was sich jedoch ändert, sind die Verwarn- bzw. Bußgelder für Temposünder und Falschparker, die künftig deutlich höher ausfallen. Mehr Verkehrssicherheit und der Schutz schwächerer Verkehrs-teilnehmer sind die erklärten Ziele der StVO-Novelle.

    Gab es bislang für eine innerörtliche Überschreitung erst ab 31 km/h zu schnell einen Monat Fahrverbot, ist dies nun bereits ab 21 km/h der Fall. Hinzu kommen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flens-burg. Außerhalb geschlossener Ortschaften sinkt die Grenze von 41 auf 26 km/h. Auch geringere Verstöße werden ab sofort härter abgestraft: Innerhalb geschlossener Ortschaften riskieren Temposünder künftig schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h ein Bußgeld von 70 Euro.

    Strengere Regeln gelten fortan auch beim Parken. So steigt das Verwarn-geld bei allgemeinen Parkverstößen von bisher 15 auf nun 25 Euro. Wer sein Auto an einer unübersichtlichen Stelle – beispielsweise an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer Kurve – abstellt, wird künftig mit 35 statt 15 Euro bestraft. Die Kosten für das unberechtigte Parken in einer Feuerwehrzufahrt, auf einem Behindertenparkplatz oder auf einem Geh- und Radweg liegen ab sofort bei 55 Euro. Neu eingeführt wird der Tat-bestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch be-triebene Fahrzeuge. Die Geldbuße hierfür beträgt ebenfalls 55 Euro.

    Ausführliche Informationen – auch zu den weiteren Änderungen des Bußgeldkatalogs – finden Sie auf der Website des Bundesministeri-ums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter www.bmvi.de.

    Über den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz

    Gegründet wurde der ZV KVS im November 2014 von 11 Gründungsmitgliedern als „klassischer“ Überwacher des ruhenden und fließenden Verkehrs. Heute erfüllt der Zweckverband diese Aufgabe für über 80 angeschlossene Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Dabei entwickelt sich der ZV KVS ständig weiter, schließlich hat er sich ein Ziel gesetzt: Seinen Kommunen, die sich insbesondere im ländlichen Raum befinden, als Dienstleister rund um die Themen Mobilität, Digitalisierung und Sicherheit zur Seite zu stehen und gemeinsam mit ihnen an dieser anspruchsvollen Aufgabe zu arbeiten.

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.