Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf dem Waldfriedhof
Jeder Grabbesitzer/Nutzungsberechtigte an einer Grabstelle ist verpflichtet, sein Grabmal stets standsicher zu halten.
Unabhängig von der Kontrollpflicht jedes Grabbesitzers/Nutzungsberechtigten wird durch die Friedhofsverwaltung jährlich die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen auf dem Waldfriedhof durchgeführt.
In diesem Jahr findet die Sicherheitskontrolle vom 19.06. bis 21.06.2023 statt.
Ihr
Friedhofsamt