Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten

Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.
Stand: 05. Juni 2026

Beschreibung

Bei einer beabsichtigten Ansiedlung sollten Sie sich mit der Wirtschaftsförderung der Kommune oder des Landkreises in Verbindung setzen und wichtige Fragen klären (z.B. wo stehen Gewerbeflächen oder -immobilien zu Verfügung, wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz).

Auf Landesebene unterstützt Sie die staatliche Ansiedlungsagentur "Invest in Bavaria" dabei, einen Standort in Bayern zu suchen oder zu erweitern. Invest in Bavaria gibt außerdem einen ersten Überblick über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten und vermittelt wichtige Kontakte zu Behörden, Verbänden, Beratungseinrichtungen sowie zu branchenbezogenen Netzwerken vor Ort. Der Service ist streng vertraulich und kostenfrei.

 

 

 

Ansprechpartner

Frau Doris Heid

Funktion: Amtsleiterin

doris.heid@langensendelbach.de

+49 9133 77488 16

Öffnungszeiten: N/A

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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