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Mitteilung des Steueramtes: Fälligkeit der Hundesteuer

    Das Steueramt der Gemeinde Langensendelbach weist darauf hin, dass am 01.03.2024 die Hundesteuer für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig wird.

    Nach § 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Langensendelbach unterliegt das Halten eines über vier Monate alten Hundes einer gemeindlichen Aufwandsteuer.

    Steuersatz:

    1. Die Steuer beträgt für Kampfhunde 500,00 € pro Jahr.
    2. Die Steuer für jeden anderen Hund wird wie folgt festgesetzt:

                a) der 1. Hund                          50,00 € pro Jahr

                b) der 2. Hund                          75,00 € pro Jahr

                c) für jeden weiteren Hund    100,00 € pro Jahr

    Zahlungspflichtige, die uns keine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir eine Zahlung per Überweisung auf eines der beiden Gemeindekonten vorzunehmen.

    IBAN: DE27 7635 1040 0000 1204 36 BIC: BYLADEM1FOR

    Sparkasse Forchheim

    IBAN: DE85 7606 9559 0001 0882 70 BIC: GENODEF1NEA

    VR-Bank Metropolregion Nürnberg

    Steuerpflichtige, die uns eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts veranlassen.

     

    Ihr Steueramt

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