Mitteilung des Steueramtes: Fälligkeit der Hundesteuer

Das Steueramt der Gemeinde Langensendelbach weist darauf hin, dass am 01.03.2024 die Hundesteuer für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig wird.
Nach § 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Langensendelbach unterliegt das Halten eines über vier Monate alten Hundes einer gemeindlichen Aufwandsteuer.
Steuersatz:
1. Die Steuer beträgt für Kampfhunde 500,00 € pro Jahr.
2. Die Steuer für jeden anderen Hund wird wie folgt festgesetzt:
a) der 1. Hund 50,00 € pro Jahr
b) der 2. Hund 75,00 € pro Jahr
c) für jeden weiteren Hund 100,00 € pro Jahr
Zahlungspflichtige, die uns keine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir eine Zahlung per Überweisung auf eines der beiden Gemeindekonten vorzunehmen.
IBAN: DE27 7635 1040 0000 1204 36 BIC: BYLADEM1FOR
Sparkasse Forchheim
IBAN: DE85 7606 9559 0001 0882 70 BIC: GENODEF1NEA
VR-Bank Metropolregion Nürnberg
Steuerpflichtige, die uns eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts veranlassen.
Ihr Steueramt